Sie haben gerade erst Ihre Ausbildung in Ihrem Beruf abgeschlossen und möchten nun anderen dabei helfen, den gleichen Beruf zu erlernen? Oder aber Sie sind bereits schon länger in Ihrem Beruf tätig und wollen dabei helfen, neue Fachkräfte für Ihre Abteilung oder Ihr Unternehmen zu finden und auszubilden? Für beides benötigen Sie den sogenannten Ausbilderschein.
„Wer ausbilden möchte, muss seine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Ausbildereignungsprüfung (AEVO), umgangssprachlich auch AdA-Schein, nachweisen.“
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Die Gründe dafür, Ausbilder zu werden, sind vielfältig. Häufig haben Ausbilder einfach Spaß daran, Wissen an junge Menschen weiterzugeben. Neben dem Wunsch, eigene Fachkräfte ausbilden zu können, kann das Gefühl, “seiner Verantwortung als Unternehmen gerecht werden zu wollen”, eine Rolle spielen. Auch biografische Entwicklungen und betriebliche Entscheidungen können zu einer Umorientierung vom einfachen Angestellten zum Ausbilder ausschlaggebend sein. Gleichsam kann die Ausbildereignung auch bloß als Zusatzqualifikation für den Fall einer Umorientierung genutzt werden oder dafür, nach dem Studium die Einstiegschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Außerdem gibt es Unternehmen, in denen Personen als Ausbilder bestimmt werden, die sich vielleicht niemals hätten vorstellen können, junge Menschen auszubilden. Sind Sie so eine Person und fragen sich, wieso ausgerechnet Sie Ausbilder werden sollten? Sie verfügen über Fachwissen und Erfahrung, von denen Berufseinsteiger nur träumen können. Mit einem Ausbilderschein haben Sie die Möglichkeit,
Ihr Know-how an andere weiterzugeben und können dafür sorgen, dass Auszubildende nach Ihren bewährten Techniken arbeiten. So unterstützen Sie nicht nur die Entwicklung der einzelnen Person, sondern auch die Entwicklung des Unternehmens, in dem Sie tätig sind.”
Grundsätzlich kann jeder einen Ausbilderschein machen, der selbst über eine einschlägige fachliche Qualifikation verfügt und sich vor dem Gesetz nicht als persönlich ungeeignet für die Ausbildung junger Menschen gezeigt hat.
Tatsächlich müssen Sie keine konkreten Voraussetzungen erfüllen, um den Vorbereitungskurs für den Ausbilderschein (AdA = Ausbildung der Ausbilder) zu absolvieren und Ausbilder zu werden. Genauso wenig gibt es Zulassungsvoraussetzungen für das Ablegen der AEVO Ausbildereignungsprüfung bei der IHK oder HWK.
Doch um anschließend in Deutschland wirklich andere Menschen ausbilden zu dürfen, sind bestimmte Voraussetzungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt.
In §28 des BBiG (Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen) heißt es: „Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist."
Im Folgenden wird erläutert, was genau mit persönlicher und fachlicher Eignung gemeint ist.
Erfüllen Sie und Ihr Betrieb alle erforderlichen Voraussetzungen, um auszubilden? Überprüfen Sie Ihre persönliche und fachliche Eignung mit dieser Checkliste.
Die persönliche Eignung gilt als Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Ausbilder. Konkrete Eigenschaften oder Voraussetzungen hierfür nennt das Berufsbildungsgesetz nicht; es wird davon ausgegangen, dass jeder Mensch grundsätzlich die Voraussetzungen zur persönlichen Eignung erfüllt. Daher werden im Umkehrschluss Ausschlusskriterien gelistet. Persönlich nicht geeignet ist, wer …
Wem die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen nach §25 Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) verboten ist, darf nicht ausbilden. Dies gilt auch dann, wenn die Auszubildenden volljährig sind. Betroffen hiervon sind z. B. Personen, die …
Auch wenn es für das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung – und damit für den Ausbilderschein – keine näher bestimmten Zulassungsvoraussetzungen gibt, müssen Sie über eine ausreichende fachliche Eignung verfügen, um andere in diesem Gebiet ausbilden zu dürfen. Das bedeutet: Sie müssen die Ausbildung, in der Sie andere ausbilden möchten, selbst durchlaufen haben – oder alternativ Ihre fachliche Qualifikation anderweitig vorweisen können:
Grundsätzlich gilt, dass jeder, der in seinem Beruf eine Ausbildung gemacht hat oder zumindest schon lange in seinem Beruf arbeitet, andere darin ausbilden darf. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie sich genauere Informationen zur fachlichen Eignung bei der jeweils für Sie zuständigen IHK/HWK erfragen.
Als Ausbilder in Ihrem Betrieb sollten Sie außerdem über eine Persönlichkeit verfügen, die es schafft, ein positives und leistungsförderndes Arbeitsklima herzustellen. Manche Dinge, die für Sie in der täglichen Arbeit selbstverständlich sind, können für einen Neuling noch richtige Herausforderungen sein. Sie sollten daher geduldig sein und Fehler verzeihen können. Sie bilden eine neue Person zu einem Experten aus, hier sind Fehler vollkommen okay. Erinnern Sie sich an Ihre Zeit als Auszubildender zurück: Was für einen Ausbilder hätten Sie sich gewünscht?
Folgende persönliche Eigenschaften werden Ihnen und Ihrem Azubi die Zusammenarbeit sicherlich erleichtern:
Als Ausbilder können Sie besonders dann gut Menschen anlernen, wenn Sie bereits selbst über mehrere Jahre praktische Berufserfahrung verfügen. Sie können so auf Tricks, die Sie in der Praxis gelernt haben, zurückgreifen. Ihre langjährige Berufserfahrung kann einem Berufseinsteiger vieles vereinfachen. Sie beschleunigen damit den Einarbeitungsprozess und sorgen dafür, dass ein Auszubildender schnell eine wirkliche Unterstützung für Ihren Betrieb wird.
Die Kosten für den Ausbilderschein setzen sich in der Regel aus drei Bestandteilen zusammen. Die schriftliche AEVO-Prüfung und die mündliche bzw. praktische AEVO-Prüfung sowie die Kosten für einen AdA Kurs zur Vorbereitung.
Hier finden Sie weitere Informationen: Ausbilderschein Kosten
Der offizielle Nachweis der Ausbildereignung ist seit 2009 Pflicht für alle, die im Betrieb für die Auszubildenden verantwortlich werden wollen. Festgelegt wird das durch die Novelle der Ausbildereignungsverordnung (AEVO).
Die Erlangung des Meistertitels im Handwerk ist eine Möglichkeit diese Eignung vorzuweisen, aber beschränkt. Die Absolvierung der Ausbildung der Ausbilder und die Erlangung des Ausbilder-Scheins hingegen eröffnen allen Menschen – unabhängig von ihrer eigenen Ausbildung – die Tür zur Ausbildertätigkeit. Die bundesweit einheitliche Durchführung der Prüfung unter den gleichen Regeln und Standards hilft dabei, die Qualität der betrieblichen Ausbildungen zu sichern.
Durchgeführt wird die Prüfung stets durch die Industrie- und Handelskammern (IHK bzw. HWK). Sie umfasst einen theoretischen sowie einen praktischen Teil und überprüft die Kenntnisse in den folgenden vier Handlungsfeldern:
Der praktische Teil besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. Unter anderem ist eine Ausbildungssituation eines Auszubildenden zu simulieren.
Die für die Prüfung relevanten Kenntnisse werden in Vorbereitungskursen, den sogenannten “Ausbildung der Ausbilder”-Kursen (AdA-Kursen), vermittelt.
„Handlungsorientierung“ gilt dabei als curriculares Leitprinzip der Weiterbildungsmaßnahme. Handlungen, die in dem beruflichen Handlungsfeld des Ausbilders vorkommen, werden selbst zumindest gedanklich vollzogen.
Kosten und Dauer eines AdA-Kurses hängen im Wesentlichen vom Ausbildungsformat ab:
Darüber hinaus sind die angebotenen Kurse teilweise auf bestimmte Zielgruppen abgestimmt wie beispielsweise auf den Einzelhandel oder das Handwerk. Auch dadurch ergeben sich preisliche Unterschiede.
Bei der OTL Akademie lernen Sie zu 100 % online. Dadurch bestimmen Sie Ihr Lerntempo komplett selbst und können den Zeit- und Kostenaufwand auf ein Minimum reduzieren. Zudem ist unser Lehrangebot spartenunabhängig. Neben einem Skript erhalten Sie Zugang zu unserem Online Campus inklusive umfangreicher Videomediathek. Anhand von Beispielfragen können Sie sich effektiv auf die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK oder HWK vorbereiten.